Die Bundesförderung für effiziente Gebäudeeinzelmaßnahmen (BEG EM) fördert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sowie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Maßnahmen für die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden. Welche Art von Förderung für Sie infrage kommt, zeigt Ihnen unsere Energieberatung in Berlin und Brandenburg individuell auf. Gerne begleiten wir Sie bis zur Antragsstellung, um sich Ihre Förderung unkompliziert zu sichern.
Grundsätzlich ist eine Förderung für jede Einzelmaßnahme möglich, mit der Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren und nachhaltiger gestalten. Ob Einbau einer Wärmepumpe, Dach- und Fassadendämmung oder eine zeitgemäße Lüftungsanlage - Einzelmaßnahmen sind bis zu 70 % förderfähig. Unser Schaubild gibt einen grundlegenden Überblick, welche energieeffiziente Sanierung mit welcher maximalen Förderung verbunden ist.
Ihre energetische Sanierung ist bereits geplant und Sie stehen vor der Beauftragung? Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel, damit Sie die maximale Förderung erhalten. Unsere Energieberatung für Berlin und Brandenburg liefert Ihnen gerne konkrete Zahlen
Eigenanteil 250 €
Förderung 250 €
Sie sind an einer Energieberatung für Ihr Gebäude interessiert und möchten für alle Maßnahmen die Förderung nutzen? Kommen Sie über unser Online-Formular mit uns ins Gespräch und lassen Sie sich bei der Antragsstellung unterstützen.
Wie genau läuft die Abwicklung eines BAFA Förderantrages ab? Wir von Neubauer lassen unsere Energieberatung für Wohngebäude nach diesem festen Konzept ablaufen, dass Ihnen Sicherheit zur Förderung der Sanierungsmaßnahmen gibt. Bei weiteren Fragen zum Ablauf stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite.
Mit unserem Online-Formular erhalten wir alle Daten, um mit Ihnen ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Sie übermitteln die mit Ihnen abgestimmten Daten und Unterlagen, welche durch uns auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden.
Unsere Experten sind mit den BAFA-Systemen vertraut und führen in Ihrem Namen die Antragstellung inklusive aller notwendigen Unterlagen und Dokumente durch.
Sobald der Antrag bei der BAFA eingereicht wurde, ist eine konkrete Beauftragung von Handwerkern möglich. Beachten Sie bei der Auftragserteilung, dass Ihr Antrag nach Monaten z. B. aufgrund leerer Fördertöpfe abgelehnt werden könnte.
Nach Ausführung aller Arbeiten kontrollieren wir das Ergebnis und übermitteln den Abschlussbericht an die BAFA, damit diese zeitnah den zugesicherten Förderbetrag auszahlen kann.